Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages bzw. des Mietvertrages von Leihmaterial
Mit der Anmeldung bieten Sie uns, PIELENZ SPORTS skiing boarding surfing und/oder PIELENZ SPORTS Shop, Wörthstraße 30, 81667 München, den Abschluss eines Reisevertrages bzw. eines Mietvertrages von Leihmaterial verbindlich an. Die Anmeldung wird über die PIELENZ SPORTS Internetseite, bei Surfequipment über die SURFKUDA Internetseite bzw. bei Winterequipment per Mail oder Telefon vorgenommen. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung.

2. Bezahlung
2.1. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird der vereinbarte und auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Betrag fällig. Wenn Sie Ihr schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt haben erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten.
2.2. Sollte der Zahlungseinzug von dem von Ihnen genannten Lastschriftkonto mangels ausreichender Deckung zu den Fälligkeitsterminen oder falscher Bankverbindungsdaten nicht möglich sein, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstehenden Mehrkosten von € 15,00 bei Lastschrifteinzug zu erheben.
2.3. Wenn der vereinbarte Rechnungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages/Mietvertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen.
2.4. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 20,– zu erheben.

3. Leistungen
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Die Reise beginnt und endet – je nach der gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den im Internet ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.
3.3. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-, 3-Bett-Zimmern bzw. für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Appartement.  Ermäßigungen: Ermäßigungen werden gewährt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 21 Jahre, Soul Sports Club Members.Die Höhe der Ermäßigung entnehmen Sie der jeweils aktuellen Ausschreibung im Internet. Bei Altersermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt maßgebend. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
3.5. Eine Verlängerung der Reise ist vor Ort vorbehaltlich Verfügbarkeit (Übernachtung, freie Plätze im Kursprogramm) möglich.

4. Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäuser
In denAppartements/Ferienwohnung/demFerienhaus dürfen nur die im Internet (www.pielenz.com) angegebenen und in der Buchungsbestätigung aufgeführte Anzahl von Erwachsenen und Kindern wohnen. Haustiere sind in der Unterkunft nur in den Fällen erlaubt, in denen dies ausdrücklich auf der Internetseite zugelassen ist. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind einzuhalten. Die Wohneinheot inkl. Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen sind von den Gästen pfleglich zu behandeln. Weiterhin verfllichten sich Gäste für den entstandenen Schaden während des Aufenthaltes durch eigenes Verschulden oder das Verschulden von Gästen aufzukommen. Ggfs. kann bei der Schlüsselübergabe eine Kaution in Form eines angemessenen Geldbetrages als Sicherheit für evtl. Schäden eingefordert werden. Verrechnung und Rückzahlung der Kaution erfolgt bei der Übergabe am Ende des Aufenthaltes der Wohneinheit und des Inventars, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben worden sind.

5. Leistungsänderungen
Ändern sich oder weichen einzelne Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die durch uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages ab, sind diese nur zulässig, wenn diese nicht erheblich sind und das Reisepaket nicht beeinträchtigen. Falls die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt.

6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzpersonen
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/dem Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Rechnungsnummer erklärt werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei PIELENZ SPORTS skiing boarding surfing bzw. PIELENZ SPORTS Shop per Mail oder per Post.
6.2. Treten Sie vom Reise-/Mietvertrag zurück oder treten Sie die Reise/den Mietvertrag nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
6.3. a) Die Höhe richtet sich nach dem Reise-/Mietpreispreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise/dem Mietvertrag je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reise-/Mietpreis: bis 3 Wochen vor Reise-/Mietbeginn 50%,danach 80% des Gesamtpreises und ab dem 3. Tag vor Reiseantritt/Mietbeginn oder Nichtantritt der Reise /des Mietvertrages 100% des Gesamtpreises.
b) Richtet sich die Höhe des Pauschalreisepreises nach der Belegungszahl bei der Unterbringung (Doppelzimmer, Appartements, etc), und tritt einer der mit angemeldeten Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück, berechnet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer entsprechend der reduzierten Belegungszahl neu.
6.4 Haben Sie Umbuchungswünsche hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und Abflughafen werden diese bis einschließlich 60. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 100 durchgeführt. Ab dem 59. Tage vor Reiseantritt können Ihre Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.
6.5 Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise/des Mietvertrages durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Reisekranken-Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss dieser Versicherungen, ebenso einer Haftpflicht- und Unfallversicherung. Wir bieten den Abschluss einer Reiseversicherung nicht an. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir Ihnen ein Reiseschutzpaket bei Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung direkt abzuschließen. Sie können dies auch bei unserem Partner COSMIC Reisen, Thorsten Finger, 0049 - (0)89 - 746 123 23 abschließen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherung unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst und übernehmen keine Haftung für etwaige Schäden des Reisenden aus oder im Zusammenhang mit der Schadensregulierung.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Falls der Reisende die Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört und wenn er sich in solchem Umfang vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, können wir nach Beginn der Reise vom Reise-/Mietvertrag zurücktreten, ohne dass eine Fristeinhaltung erforderlich ist. In diesem Fall der Vertragskündigung beanspruchen wir den Reise./Mietpreis. Den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die wir aus einer Weiterverwendung der nicht mehr genutzten Leistungen erlangen (inkl. der uns von Leistungsträgern gut geschriebenen Beträge), werden dem Reisenden/Mieter verrechnet.

9. Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
9.1 Wegen der Kündigung des Reise-/Mietvertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" oder unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.

10. Gewährleistung
10.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
10.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.

11. Haftung, Verjährung
11.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei
Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
11.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11.4. Für Transportfahrten von und zum Flughafen und Fahrten zu Lokalen haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft.
11.5. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
11.6. a) Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.
b) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen
c) Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.
11.7. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 


12. Besonderheiten für Sportveranstaltungen
12.1 Die Teilnahme an unseren Surf- und Skicamps setzen eine sehr gute körperliche Verfassung voraus. Es wird empfohlen, sich vor der Reiseanmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen. Mit der Reiseanmeldung erklärt jeder Reisende, dass er für die Teilnahme an den Surf- und Skicamps ohne Einschränkungen körperlich tauglich ist. Dem Reiseveranstalter bleibt das Recht vorbehalten, bei mangelnder körperlicher Fitness dem Reisenden die Teilnahme an den Ski- und Sportcamps zu verweigern.
12.2 Den jeweiligen Coaches ist währen der Ski- und Surfcamps uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisenden ohne Rückerstattung von der Reise sofort auszuschließen.
12.3 Der Reisende muss die in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Camps (z.B. sehr gute Freeride-Kenntnisse für das Skicamp in Gulmarg) aufgeführten Leistungs-anforderungen erfüllen. Soweit ein Reisender diese Leistungsanforderungen nicht ausreichend erfüllt, ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Reisenden in eine andere Gruppe umzubuchen und, falls der Reisende die Anforderungen insgesamt nicht erfüllt, ohne Rückerstattung von der Reise auszuschließen.
12.4 Jeder Reisende trägt die volle Verantwortung für die volle Funktionsfähigkeit der von ihm mitgebrachten Sportgeräte und Zubehör (z.B. ABS-Rucksack). Eine Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die auf mangelhafte eigene Sportgeräte und Zubehör der Reisenden zurückzuführen ist, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine unsachgemäße Verwendung der Sportgeräte und Zubehör durch den Reisenden.
12.5 Die Reisenden erkennen hiermit an, dass die Teilnahme an sämtlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den angebotenen Surf- und Skicamps erhebliche und unvorhersehbare Gefahren für Leben, Körper und Gesundheit beinhalten. Diese Gefahren betreffen Witterungs- und Wetterverhältnisse, große Höhe, niedrige und hohe Temperaturen, Lawinen, Orientierungslosigkeit, Dehydration, steiles und felsiges Gelände, Bäume, Felsen, Meeresströmungen und Kollisionen mit anderen Sportlern oder Objekten sowie sämtliche vergleichbaren Gefahren, die typischerweise, aber auch aufgrund unvorhersehbarer Umstände, bei Risikosportarten auftreten können. Die Reisenden übernehmen die volle Verantwortung für diese Gefahren. Der Reiseveranstalter haftet nur bei einer schuldhaften Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht, wobei dabei der Sorgfaltsmaßstab eines Risikosportlers zugrunde zu legen ist. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung.
12.6. Der Campteilnehmer verpflichtet sich zu rücksichtsvollem Verhalten gegenüber Strandgästen, anderen Wasser- und Wintersportlern, Gästen des Hotels. Er kennt die allgemein gültigen Wassersport- und FIS-Regel (z.B. Vorfahrtsregeln) uneingeschränkt an. Im Falle eines Verstoßes gegen internationales oder jeweiliges nationales Recht ist der Reisende für den entstandenen Schaden selbst verantwortlich.

13. Leihmaterial
13.1. Wintersportequipment (Ski inkl. Bindung, Stöcke, LVS-Set: LVS-Gerät, Sonde, Schaufel)
Bei dem Mietmaterial handelt es sich um im Handel erhältliche Sportartikel. Es ist Eigentum von pielenz sports shop in München/Deutschland. Die verwendeten Bindungen sind TÜV geprüft und kontrolliert. Das Mietmaterial wird von uns auf Grundlage der persönlichen Angaben des Reisenden sorgfältig ausgewählt, präpariert und eingestellt. Für etwaige Schäden aufgrund einer mangelhaften Auswahl oder einer mangelhaften Einstellung des Mietmaterials, haftet ausschließlich der Reisende, wenn die mangelhafte Auswahl oder die mangelhafte Einstellung des Mietmaterials auf falsche persönliche Angaben des Reisenden zurückzuführen ist.  Der Mieter ist nicht berechtigt Mietmaterial Dritten zu überlassen. Er ist verpflichtet das Sportgerät ordnungsgemäß zu benutzen und zu verwahren. Beschädigungen des Mietmaterials sowie Verlust des Mietmaterials durch Diebstahl oder im Tiefschnee verpflichten zum Schadensersatz:
- Standardski (z.B. SCOTT Jib, Aztek): 550 € (inkl. Testbindung)
- Freerideski (z.B. SCOTT Lola, Dozer, Megadozer: 650 € (inkl. Testbindung)
- Stöcke: 40 €
LVS-Gerät: 250 €
Sonde 47, - Euro,
Schaufel 40, - Euro
Eine Versicherung von unserer Seite aus für obenstehende Schadensfälle ist nicht möglich. Generell sind Schäden am Mietmaterial sofort den pielenz sports Mitarbeitern zu melden.
13.2.Surfequipment (Windsurfboards, Windsurfsegel, Powerjoint, Gabel, Protektoren, weiteres Zubehör)
Bei den vorliegenden Produkten handelt es sich um im Handel erhältliche Sportartikel. Sie sind Eigentum von pielenz sports shop in München/Deutschland. Ihr Mietmaterial ist bei Mietbeginn sorgfältig präpariert. Der Mieter ist verpflichtet das Sportgerät ordnungsgemäß zu benutzen und zu verwahren. Mietmaterial darf nicht länger als 10 Minuten am Strand liegen. Der Mieter ist nicht berechtigt Mietmaterial Dritten zu überlassen. Beschädigungen und Verlust des Mietmaterials (z.B. Diebstahl, Abtreiben) verpflichten zum Schadensersatz in Höhe des Einkaufswertes der pielenz sports Konditionen. Obige Schäden können nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden und sind sofort bar zur Zahlung fällig. Für sonstige Beschädigungen kann der Mieter von pielenz sports Surfmaterial eine Materialversicherung abschließen. Wenn keine Versicherung abgeschlossen wurde, ist der Mieter zum Schadensersatz in Höhe des Zeitwertes (Board), Einkaufswertes bzw. der Reparaturkosten verpflichtet. Nach Ende des Mietzeitraums wird das Board, der Gabelbaum, der Powerjoint und der Boardprotektor, die nur dem Mieter im Mietzeitraum zur Verfügung standen, wieder übergeben. Für Schäden, die im Mietzeitraum an diesen Gegenständen aufgetreten sind, haftet der Mieter bzw. die Versicherung. Generell sind Schäden am Mietmaterial sofort den pielenz sports Mitarbeitern zu melden.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist selber verantwortlich sich über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften in dem jeweiligen Reiseland zu informieren und diese einzuhalten. Sollte er durch ein Nicht-Einhalten dieser Reisevorschriften durch eigenes Verschulden die Reise nicht antreten, z.B. durch die nicht rechtzeitige Erteilung eines Visums, so kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

15. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Wir erfassen und leiten nur solche persönlichen Daten an unsere Partner weiter, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Unsere und die Mitarbeite von Partnern haben sich zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

16. Gerichtsstand/Rechtswahl
Der Reisende kann den Reiseveranstalter/Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters/Vermieters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters/Vermieters maßgebend. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist deutsches Recht anzuwenden insbesondere §651BGB.

Veranstalter
PIELENZ SPORTS, Wörthstraße 30, 81667 München, Eigentümer: Axel Pielenz
Vermieter von Leihmaterial

PIELENZ SPORTS SHOP - Catherina Strunz & Axel Pielenz GbR, Wörthstraße 30, 81667 München